Krankschreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist wieder möglich!

Versicherte, die aufgrund einer leichten Erkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden.

Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch, während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

Wer seine Versichertenkarte in der Praxis zuvor im entsprechenden Quartal noch nicht eingelesen hat, muss dies nach der Erkrankung nachholen.

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